Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEINES
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der ci solution GmbH bestätigt worden sind.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Angaben und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ci solution GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Angaben zu Produkten, Maßen, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Angebote und Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der ci solution GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin bzw. Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
3. PREISE
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Transport und zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer inklusive Verpackung, ab Lager der ci solution GmbH. Lieferungen sind zahlbar innerhalb 7 Tagen ohne Abzug. Die in Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich und gelten 4 Wochen ab Angebotsdatum. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der ci solution GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Bei Lieferungen aufgrund von Abrufbestellungen ist der Preis zum Zeitpunkt der Versendung der jeweiligen Warenlieferung maßgeblich.
4. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die ci solution GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der ci solution GmbH nachzuweisen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesendet wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller der ci solution GmbH die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein, im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt etc. gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ci solution GmbH ist im Fall von nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der ci solution GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die ci solution GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die ci solution GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
5. VERSENDUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der ci solution GmbH verlassen hat. Die ci solution GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die ci solution GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der ci solution GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.
6. UMTAUSCH BZW. RÜCKNAHME
Der Umtausch von Waren wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes, mindestens jedoch zehn Euro belastet. Ein Umtausch oder Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist nicht möglich. Mit dem Öffnen der Originalverpackung bzw. der, die Ware umgebende, Plastikhülle erkennt der Kunde die Gewährleistungsbedingungen und den Urheberrechtsschutz an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der ci solution GmbH sowie der Zulieferer und Hersteller. Unfrei eingesandte Rücksendungen werden grundsätzlich zurückgewiesen. Die Kosten gehen zu Lasten des Einsenders.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen sind zahlbar innerhalb 7 Tage ohne Abzug. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an die ci solution GmbH zu leisten. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die ci solution GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt, in diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der ci solution GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der ci solution GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die ci solution GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der ci solution GmbH steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die ci solution GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die ci solution GmbH ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Die ci solution GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von der ci solution GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der ci solution GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die ci solution GmbH erwachsen können. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. Sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die ci solution GmbH ab. Die ci solution GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der ci solution GmbH hingewiesen und diese ist unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter so weit als möglich abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die ci solution GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der ci solution GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die ci solution GmbH zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die ci solution GmbH liegt- soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird die ci solution GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate. Die ci solution GmbH übernimmt keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die unsachgemäße Lagerung, den Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie den Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Blitzschlag, Brand, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programmsoftware und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind. Die Gewähr erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen vornimmt oder von Personen vornehmen lässt, die nicht durch die ci solution GmbH autorisiert wurden. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss der ci solution GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die ci solution GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines bzw. Rechnung mit der die Ware geliefert wurde, an die ci solution GmbH oder dessen Zulieferer in der Originalverpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der ci solution GmbH über. Sollte der Käufer ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der ci solution GmbH in Höhe von fünfzig Euro, oder gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser der ci solution GmbH in Rechnung stellt) als vereinbart. Grund hierfür ist der bei der ci solution GmbH entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der ci solution GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die ci solution GmbH zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die ci solution GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, Ihre Berechtigung sei durch die ci solution GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
10. SOFTWARE
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
11. SONSTIGE SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die ci solution GmbH nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
12. ANWENDBARES RECHT
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der ci solution GmbH und dem Käufer/Verkäufer gilt ausschließlich deutsches Recht. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, gilt Würzburg als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten als vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
13. KOMMUNIKATION UND REFERENZ
Die ci solution GmbH versendet 1 Monat vor und bis zu 1 Jahr nach Ablauf einer Lizenz eine Erinnerungs-E-Mail an die beim Kauf hinterlegte E-Mail-Adresse mit dem Hinweis, dass der Support abgelaufen ist. Diese Erinnerung kann durch einfache Rückantwort abbestellt werden. Es werden dann keine Erinnerungen gesendet. Wir behalten uns vor Auszugsweise Kunden-Namen und Ort sowie ggf. das damit verbundene Logo auf unserer Homepage unter „Kunden“ anzuzeigen. Stellt dies ein Problem dar, so melden Sie dies Bitte ebenfalls durch eine kurze E-Mail bei uns an, wir werden dies dann umgehend entfernen, sofern vorhanden.
14. DATENSCHUTZ
Die ci solution GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesem erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden. Wir behalten uns vor, unsere Kunden als Referenzen zu nennen.
Stand: 06.12.2022